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Deutschlands günstigster AnwaltsEinheitspreis - ein Preis also, der für alle Leistungen eines Anwalts gilt.

Vom ersten Kanzleibesuch über die außergerichtliche Vertretung bis hin zur Führung des Gerichtsprozesses.

Mit dem einzigen Vorbehalt, dass in gerichtlichen Angelegenheiten die gesetzliche Gebühr nicht höher ist.

Und so einfach geht es:

1. Termin vereinbaren
Unter dem Menüpunkt "Einheitspreis-Anwälte" mit dem Anwalt Ihrer Wahl

2. Betreuung erhalten 
Sie nehmen die Erstbetreuung und - sofern gewünscht - eine Mandats-Weiterführung in Anspruch.

3. Genutzte Zeit bezahlen 
Sie zahlen nur den tatsächliche Zeitaufwand einheitlich* zu 36 € pro Stunde zzgl. MWSt. - bei minutengenauer Abrechnung.

Reisezeiten und Auslagen werden nur berechnet, wenn zuvor vereinbart wurde, ob und ggf. zu welchem Preis diese abgerechnet werden.












* Preis, der für alle Leistungen eines Anwalts gilt, mit dem einzigen Vorbehalt, dass in gerichtlichen Angelegenheiten die gesetzliche Gebühr nicht höher ist.